Soil+ Teilnahmebedingungen

Ablauf und Bedingungen der Teilnahme am Boden+ Programm

 

Zuletzt aktualisiert: 22/12/20

 

Sobald ein Klim Nutzer seinen Schlägen Module zuweist, nimmt er an dem Boden+ Programm teil. Damit stimmt er den allgemeinen Nutzungsbedingungen der Klim-Platform (Link) und den Bedingungen für das Boden+ Programm (dieses Dokument) zu.

 

Bei Widersprüchen zwischen den nachfolgenden Regelungen und den  “Terms & Conditions der Klim-Plattform” gehen die Regelungen dieser Bedingungen vor.

Ablauf des Boden+ Programms

 

Module beschreiben Bereiche, in denen Nutzer ihren Fußabdruck (gemessen in CO2-Äquivalenten, kurz CO2e) verbessern können. Module umfassen unter anderem Fruchtfolge, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Bodenbearbeitung. Nutzer können diese flexibel ihren Schlägen zuweisen. Für jedes Modul kann individuell ausgewählt werden, auf welchen Schlägen dieses ausgeführt werden soll. 

 

Um Module zuzuweisen, müssen zunächst die Betriebsdetails ausgefüllt, und Schläge hinzugefügt werden. 

 

Klim behält sich vor zu überprüfen, ob ein Betrieb tatsächlich ein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb ist und ob die Schläge wahrheitsgemäß angegeben wurden. 

 

Falls der Nutzer vor dem 01.01.2023 bereits bei Klim registriert war und noch aktive Methoden hat, müssen diese zunächst abgeschlossen werden, bevor er an Boden+ teilnehmen kann. 

 

Nach der Zuweisung von Modulen muss für jedes Modul auf jedem Schlag zunächst ein Ausgangsszenario ausgefüllt werden. Hier muss vollständig angegeben werden, welche Maßnahmen in den drei Jahren vor der Zuweisung durchgeführt wurden. Auf Basis dieser Jahre wird berechnet, wie hoch die durchschnittlichen Emissionen vor Teilnahme an Boden+ waren. Anschließend wird im Laufe jedes Jahres dokumentiert, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Hieraus berechnet Klim, wie viel CO2e emittiert oder reduziert wurde. 

 

Auf der Modulübersichtsseite eines Schlages kann abgerufen werden, wie hoch die voraussichtliche Auszahlung ist. Dieser Anzeige liegen die bisher angegebenen Daten zugrunde, sie können sich also im Laufe des Jahres noch ändern. 

 

Bis zum 15.11. kann für jedes Modul das Ausgangsszenario und die Daten des aktuellen Jahres eingegeben, geändert und anschließend bestätigt werden. Wenn die Daten des Ausgangsszenarios oder die jährlichen Daten bestätigt sind, können diese anschließend nicht mehr verändert werden. 

 

Nach Bestätigung der jährlichen Daten wird abschließend berechnet, wie hoch die Vergütung für das jeweilige Modul auf jedem Schlag ist. Bis zum 28.02. hat der Nutzer anschließend Zeit, diese Daten zu verifizieren (siehe unten). Werden diese Daten nicht rechtzeitig eingegeben und bestätigt, wird das Modul deaktiviert und alle ausstehenden Vergütungen verfallen möglicherweise. Der Nutzer wird im Laufe des Jahres mehrfach auf diese Frist hingewiesen. 

 

Details zu den Verifizierungen 

 

Spätestens ab dem 15.11. wird auf der Website der Zugriff zu unserem elektronischen Verifizierungs-Portal freigeschaltet. Dieses ist pro Modul verfügbar, sobald ein Nutzer die jährlichen Daten bestätigt hat. Hier werden Nutzer aufgefordert, ausgewählte Aufgaben zu erledigen. Solche Aufgaben beziehen sich unter anderem auf das Hochladen von Dokumenten und Fotos (zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, auf Rechnungen, EU-Antragsdateien, Exporte von Dokumentationsprogrammen). 

 

Bis zum 28.02. müssen alle Aufgaben bearbeitet werden. Alle eventuellen Rückfragen müssen bis zum 31.03. adäquat beantwortet werden. Die Aufgaben beziehen sich auf die Maßnahmen des aktuellen Jahres. Im ersten Jahr der Teilnahme muss einmalig auch das Ausgangsszenario verifiziert werden.

 

Wenn einzelne Maßnahmen über die eingereichten Dokumente nicht adäquat nachgewiesen werden können, keine Dokumente bis zum 28.02 eingereicht werden, oder Rückfragen nicht bis zum 31.03 adäquat beantwortet werden, behält Klim sich vor, die jeweiligen Vergütungen zu annullieren und die betroffenen Module zu deaktivieren. Dies kann zu einem vollständigen Verlust der gesamten Vergütung führen. 

 

Teilnehmende Nutzer werden im Laufe des Jahres mehrfach über die entsprechenden Fristen informiert, es liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung der Nutzer, diese einzuhalten.

 

Klim behält sich vor, diesen Verifizierungsprozess jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Programmteilnehmer ermöglichen uns darüber hinaus, die Leistungserbringung vor Ort zu überprüfen bzw. durch von uns beauftragte Dritte überprüfen zu lassen. 

 

Klim verifiziert außerdem über sogenannte Remote-Sensing Technologien bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schlaggrößen, angebaute Kulturen, Zwischenfrüchte, die Durchführung von Bodenbearbeitungsmaßnahmen und die Ermittlung der Biomasse. 

 

Details zu den Auszahlungen

 

Die Auszahlungen erfolgen jährlich zwischen Ende März und Ende Juni. Das genaue Auszahlungsdatum teilt Klim dem Nutzer jeweils mit.

 

Die Auszahlung berechnet sich nach der positiven Differenz aus den durchschnittlichen Emissionen des Ausgangsszenarios und den Emissionen des aktuellen Jahres. 

 

Klim legt jährlich zu Jahresbeginn den für das Kalenderjahr gültigen Preis pro Tonne reduzierten CO2e fest.  Nach Ablauf des Jahres wird ein neuer Preis festgelegt, dessen Höhe vom Preis des Vorjahres abweichen kann. Der jeweils gültige Preis kann jederzeit im Bereich “Deine Förderung” eingesehen werden.

 

Für jedes Jahr erhält der Nutzer nach erfolgreicher Verifizierung zunächst eine anteilige Auszahlung von 75 % der erwirtschafteten Vergütung. Die restlichen 25% werden durch Klim zunächst als Absicherung gegen eine erneute Verschlechterung der Klimabilanz des Betriebes des Nutzers zurückgehalten, um somit Standardanforderungen nach Permanenz zu genügen. Die Auszahlung der restlichen 25 % an den Nutzer erfolgt jeweils nach Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach erfolgter Auszahlung des 75%-Anteils. So wird also der 25% Anteil des Jahres 1 im Jahr 6, der des Jahres 2 im Jahr 7 usw. ausgezahlt.

 

Voraussetzungen für die Auszahlung des 25%-Anteils sind, dass über fünf Jahre hinweg die entsprechenden Flächen weiter mit den entsprechenden Modulen dokumentiert wurden und die regenerative Umstellungsleistung des Betriebes sich nicht verschlechtert hat. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Auszahlung des jeweiligen 25%-Anteils. 

 

Die Auszahlung erfolgt stets maximal in Höhe des Saldos der einbehaltenen Beträge für das Modul auf dem jeweiligen Schlag. Ist die Differenz auf Grund einer Verschlechterung der Emissionen im aktuellen Jahr im Vergleich zum Ausgangsszenario negativ, so wird der Saldo um den entsprechenden Betrag reduziert. Ein insgesamt negativer Saldo führt nicht zu einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Klim, reduziert jedoch künftige Auszahlungsansprüche entsprechend. 

 

Klim ist berechtigt, die prozentuale Aufteilung der Vergütung bis zum Ende eines Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr zu ändern (z.B. Änderung der Aufteilung in 70 % Zahlung nach erfolgreicher Verifizierung und 30 % nach Ablauf von 5 Jahren in Jahr 3 für Jahr 4). Eine rückwirkende Änderung für das jeweilige Kalenderjahr erfolgt nicht.

 

Auf Verlangen des Nutzers kann der vollständige oder teilweise (bezogen auf einzelne Schläge) Ausstieg aus dem Boden+ Programm schlagbezogen beantragt werden. Nutzer, die vor dem Abschluss des 5. Jahres aus dem Boden+ Programm aussteigen, verlieren ihren Anspruch auf die Auszahlung aller bis zum Ausstieg akkumulierten 25% Anteile. Nutzer, die mindestens 5 Jahre Teil des Boden+ Programms waren, behalten ihren Anspruch auf Auszahlung der akkumulierten 25% Anteile bezogen auf den jeweiligen Schlag und das entsprechende Modul. Der sich insoweit ergebende Saldo wird bis spätestens fünf Jahre und 6 Monate nach Ausstieg ausgezahlt, wenn und soweit der Nutzer einem ggfs. zahlungspflichtigen Monitoring auf den betroffenen Schlägen zustimmt, über das nachgewiesen wird, dass sich die regenerative Umstellungsleistung des Betriebes nicht verschlechtert hat. Wurde der Bodenkohlenstoffgehalt gesteigert, behält sich Klim vor, unter bestimmten Voraussetzungen die Differenz des Bodenkohlenstoffgehaltes zu zertifizieren und dem Nutzer zusätzlich zu vergüten. Ein Anspruch auf eine solche zusätzliche Vergütung besteht aber nicht. Wurde der Bodenkohlenstoffgehalt reduziert, wird die Vergütung entsprechend reduziert oder annulliert. 

 

Klim berechnet die jeweiligen CO2e Mengen anhand wissenschaftlicher Standards. Ändern sich diese (z.B. aufgrund neuer Forschungsergebnisse oder Erkenntnisse), ist Klim berechtigt, die Berechnungsmethoden entsprechend anzupassen. Ziel ist es, die CO2e Mengen realistisch anhand des jeweiligen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, wobei die Anwendung des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik nicht geschuldet ist. Ändert Klim die Berechnungsmethode, wird dies den Nutzern gegenüber kommuniziert und begründet. Sobald für ein Modul die jährlichen Daten abgeschickt wurden, und eine Auszahlung dafür berechnet wurde, kann die Auszahlung hierfür nicht mehr von Klim angepasst werden und die neue Berechnung wird erst zur nächsten Auszahlung wirksam. Für Module, die noch nicht abgeschickt wurden, können solche Änderungen in Ausnahmefällen auch innerhalb des laufenden Jahres gemacht werden. 

 

Teilnahme an Insetting-Projekten

 

Nutzer können je nach Verfügbarkeit sog. Insetting-Projekten zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Projekte mit Partnern aus der Lebensmittelindustrie, welche ihre Lieferketten auf regenerative Landwirtschaft umstellen möchten. Für den Nutzer unterscheiden sich diese Projekte von den gewöhnlichen Modulen möglicherweise in Bezug auf einen höheren CO2e Preis, der ihnen über den Bereich “Deine Vergütung” mitgeteilt wird. Falls Nutzer Teil eines Insetting-Projekts sind, werden sie im Laufe des Registrierungsprozesses über die Details informiert.