Staatliches Tierwohllabel

Der Gesetzentwurf von Agrarminister Cem Özdemir für ein verpflichtendes staatliches Tierwohl - Label ist am 12. Oktober 2022 von der Bundesregierung beschlossen worden und soll ab Sommer 2023 im Handel zu finden sein. Es handelt sich um eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform in fünf Stufen, während der Mast. Dabei entspricht die „Haltungsform Stall“ den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die nächsthöheren Stufen sehen laut dem Entwurf mehr Platz, mehr Auslauf und mehr Frischluft vor. Außerdem soll es ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe sowie Anpassungen im Bau – und Genehmigungsrecht geben. Im Bundeshaushalt sei dafür eine Milliarde Euro für die Startphase des Umbaus eingeplant.

Jedoch wird der beschlossene Gesetzentwurf sowohl aus Teilen der Landwirtschaft als auch von Tierschützern kritisiert. Die Kennzeichenpflicht gilt lediglich für das Fleisch von Schweinen, welche in Deutschland gehalten werden. Zudem gilt die Pflicht ausschließlich für frisches und abgepacktes Schweinefleisch. Laut dem Deutschen Raiffeisenverband (DVR), deckt das Gesetz demnach nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und deutsche Betriebe erleiden einen Wettbewerbsnachteil, da die Kennzeichenpflicht nur für nationale Ware gilt.  Aus diesem Grund sei aus Sicht des Verbandspräsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) neben der Haltungskennzeichnung auch eine Herkunftskennzeichnung notwendig. Der deutsche Tierschutzverband kritisiert, dass Bereiche wie der Transport und die Schlachtung nicht mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden.