Sinkende Umsatzsteuerpauschale für Landwirte

Nun soll die Umsatzsteuerpauschale von 9,5% auf 9% gesunken werden, so Steuerberatungsunternehmen Ecovis. Die Umsetzung ist derzeit nur vom Bundesfinanzministerium geplant, soll aber erst ab dem ersten Januar 2023 Realität werden. Das Gesetzgebungsverfahren wurde allerdings schon eingeleitet. 

Eine Neuregelung des Finanzministerium für die Höhe des Pauschalsatzes müsste anhand der jährlichen, tatsächlichen Steuerbelastung überprüft werden. Das in 2022 durchgeführte Monitoring ergab dementsprechend das Ergebnis, den pauschalen Durchschnittssatz zum ersten Januar auf den genannten Wert zu senken. Dies bedeutet eine kommende Verringerung der Einnahmen der pauschalierenden Landwirte. Bereits zu Beginn des Jahres 2022 wurde der Wert von 10,7% auf 9,5% gesenkt. So entsteht 2022 eine Mehrbelastung von zirka 80 Millionen Euro pro Jahr, welche 2023 um 15 Millionen Euro erhöht werden und bis 2025 sogar bis 365 Millionen Euro Mehrbelastung erreichen soll. 

Die Umsatzsteuerpauschale kann in der Land-und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden, solange der jährliche Umsatz unter 600.000 Euro liegt. Hier wird anschließend die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer eingenommen, muss also nicht an Finanzamt abgeführt werden - was mehr Geld bedeutet. Jedoch müssen Betriebe dann die Umsatzsteuer bei Dienstleistungen oder Einkauf von Waren selber tragen.

Anlage Dauergrünland,Rotkleenachsaat,Gezielt begrünte Brache