Neue Regelungen zu BVVG Flächen

Nach vielen Diskussionen zu Anfang des Jahres, scheint es bald endlich neue Regelungen zur BVVG-Flächenvergabe zu geben. Zuvor hatte es Kritik gegeben, dass zu vielen außerlandwirtschaftlichen Investoren die Pacht von Flächen möglich gemacht wurde und Landwirte dadurch benachteiligt wurden. Die neuen Regelungen sehen eine Flächenvergabe anhand von Preis und Nachhaltigkeitskriterien vor. Zusätzlich müssen agrarstrukturelle Kriterien erfüllt werden. Neben finanziellen Gesichtspunkten ist jetzt vor allem die Betriebliche Leistung in Hinblick auf Maßnahmen wie Fruchtfolge, Biodiversität, Anlage von Blühstreifen und Wiedervernässung von Mooren relevant. Diese Maßnahmen werden anhand eines Punkte-Katalogs aufgewogen und bei der Vergabe berücksichtigt. Auch konventionelle Betriebe sollen so durch die Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien eine höhere Chance bekommen. Außerdem sollen sowohl Junglandwirte als auch Ortsansässige zusätzlich unterstützt werden, um sie im Prozess ihrer Existenzgründung zu unterstützen. Die neuen Verpachtungsgrundsätze sollen zeitnah unterzeichnet werden.