Die Neue EU Öko - Verordnung · Nachrichten · Klim

Mit dem Neuen Jahr tritt die umfangreiche, neue EU-Ökoverordnung in Kraft, welche einige Änderungen für Biobetriebe bereithält. Die neue Verordnung soll vor allem bisherige Ausnahmen reduzieren und den Umgang mit Verstößen regulieren. Die meisten Änderungen liegen im Bereich von importierten Bioprodukten. Aber auch im Bereich Pflanzenbau gibt es einige neue Regeln.

Im Pflanzenbau ist ein Leguminosenanteil als Hauptfrucht oder Untersaat in der Fruchtfolge nun verpflichtend. Auch in Gewächshäusern ist nun der Anbau von Leguminosen und Gründüngungspflanzen Pflicht. Darüber hinaus gilt für Gewächshäuser aus Glas, dass der Anbau in natürlichem Boden stattfinden muss. Davon ausgenommen sind Kräuter und Zierpflanzen, die ohnehin in Töpfen verkauft werden.

Für die Zulassung beim Saatgut und Pflanzgut gab es folgende Änderungen. Selbst vermehrtes Saatgut aus der Umstellungsphase darf verwendet werden. Ausgenommen ist Saatgut aus den ersten 12 Monaten der Umstellungszeit. Dies zählt noch als konventionelle Ware. Zugekauftes Umstellungssatgut ist nur zulässig wenn nachgewiesen kein Ökosaatgut verfügbar ist.

Konventionelles Saatgut darf wie vorher auch mit einer Ausnahmegenehmigung verwendet werden. Allerdings gibt es für ungebeiztes Saatgut der Kategorie 1 keine Genehmigung. Dies gilt seit 2021 für Winterweizen und ab dem April 2022 auch für Wintertriticale. Die Zahl der Arten die unter die Kategorie 1 fallen, werden stetig erweitert.

Neben den neuen Regelungen zum Pflanzenbau und Saatgut gibt es zudem Neuerungen zur Dokumentation und Kontrollen. Biobetriebe müssen zur innerbetrieblichen Qualitätssicherung sogenannte Bio-Kritische Kontrollpunkte erfassen. Das sind Stellen an denen Kontamination mit unerwünschten oder nicht zugelassenen Substanzen möglich sind. Außerdem soll die jährliche Biokontrolle risikoorientierter gestaltet werden. Betriebe mit erhöhten Risiken können zudem mit zusätzlichen und unangekündigten Kontrollen rechnen.

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